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Grundsteuererklärung vom Steuerberater

Frau hält zwei Modellhäuser

Die Grundsteuer ist einer umfangreichen Reform unterzogen worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer als nicht verfassungskonform eingestuft. Als Begründung wurde herangezogen, dass die Werte veraltet sind und sich deshalb eine Ungleichbehandlung der einzelnen Grundsteuerzahler ergeben hat. Die bisherige Praxis, die Grundsteuer nach den Einheitswerten zu berechnen, bleibt bis 2024 bestehen. Danach, ab 2025, orientiert sich die Berechnungsgrundlage an den neuen Grundsteuerwerten. Der Freistaat Bayern zieht als Bewertungsgrundlage ein wertunabhängiges Flächenmodell heran. Das Bundesmodell ist hingegen wertorientiert und erfordert u.a. die Angabe des Bodenrichtwert, die Gebäudeart sowie das Baujahr des Gebäudes. Die neue Grundsteuer ist erstmalig ab dem 1. Januar 2025 zu entrichten. Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer auf Basis des Stichtags 1. Januar 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 zumeist elektronisch über Elster beim Finanzamt einzureichen.

Die Grundsteuererklärung

Unsere Kanzlei hat sich intensiv auf diese Aufgabe vorbereitet. Wir können Ihnen jetzt ein konkretes Angebot für die Erstellung der Feststellungserklärungen übermitteln. Dieses unterscheidet zwischen den Bundesländern, die das sog. Flächenmodell verwenden (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen) und den Ländern, bei denen das aufwendigere Bundesmodell zur Anwendung kommt. Die genannten Preise sind Bruttopreise und beinhalten bereits alle gewöhnlichen Auslagen sowie die Bescheidprüfung.

Preise

Bei Vergütung unserer Leistungen differenzieren wir zwischen Grundstücken und Immobilien in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen sowie Grundstücke und Immobilien in allen übrigen Bundesländern.

Neben der einmaligen Gebühr für die erstmalige Stammdatenerfassung i.H.v € 49,00 berechnen wir folgende Preise.

Grundstücke und Immobilien in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen

Unbebautes Grundstück € 199,00
Bebautes Grundstück (Wohnungseigentum, Einfamilienhaus, etc.) mit bis zu 5 Wohnungen € 299,00
Zuschlag für mehr als 5 Wohnungen € 50,00
Gewerbegrundstücke mit bis zu 5 Einheiten € 349,00
Zuschlag für mehr als 5 Einheiten nach Vereinbarung
Land- und Forstwirtschaftliche Flächen nach Vereinbarung

Grundstücke und Immobilien in allen übrigen Bundesländern

Unbebautes Grundstück € 229,00
Bebautes Grundstück (Wohnungseigentum, Einfamilienhaus, etc.) mit bis zu 5 Wohnungen € 349,00
Zuschlag für mehr als 5 Wohnungen € 80,00
Gewerbegrundstücke mit bis zu 5 Einheiten € 399,00
Zuschlag für mehr als 5 Einheiten nach Vereinbarung
Land- und Forstwirtschaftliche Flächen nach Vereinbarung

Komplexe Bewertungen bearbeiten wir zu gesondert zu vereinbarten Honoraren bzw. nach tatsächlichem Zeitaufwand mit € 65,00 pro angefangener halber Stunde.

Alle genannten Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie alle gewöhnlichen Auslagen.

Ab fünf Feststellungserklärungen gewähren wir einen Rabatt gem. gesonderter Einzelvereinbarung.

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